Warum Wahlarzt?
Wir als Team haben uns bewusst dazu entschlossen, als Wahlzahnärzte tätig zu sein.
Inhalt
Durch die Tätigkeit als Wahlärzte haben wir die Möglichkeit, Ihnen und auch uns die Zeit zu geben, die man für eine individuelle Betreuung benötigt. Nur durch dieses Plus an Zeit können wir unsere eigenen Ansprüche an qualitative und hochwertige Arbeit erfüllen.
Sie als Besucher unserer Praxis profitieren zusammengefasst von folgenden Vorteilen:
- mehr Zeit für die Besprechung Ihrer Anliegen, Erklärung und Durchführung zahnärztlicher Leistungen.
- durch genaue Terminkoordination minimale Wartezeiten
- zahnärztliche Behandlungen und Serviceleistungen außerhalb des Leistungsspektrums der Krankenkassen
Als Wahlärzte haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie unsere Leistungen nicht direkt mit der e-card in Anspruch nehmen können. Sie bekommen von uns eine Rechnung (Honorarnote) gestellt, welche Sie nach Bezahlung in einem zweiten Schritt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen können. Diese erstattet Ihnen bei den meisten Leistungen einen Teil des Honorars retour. Es versteht sich jedoch, dass der normale Kassentarif bei vielen Behandlungen nicht einzuhalten ist (z.B. Kinderbehandlungen, Wurzelbehandlungen und Füllungen). Der jeweilige Tarif wird vor der Behandlung mit Ihnen besprochen und gegebenenfalls erhalten Sie einen Heilkostenplan.
Begleichen Sie die Rechnung umgehend nach der Behandlung (bar oder Bankomat), übernehmen wir als Serviceleistung den bürokratischen Teil der Einreichung bei der Krankenkasse gerne für Sie. Somit haben Sie sich nach dem Verlassen der Praxis diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.
Sollten Sie eine „Zusatzversicherung“ für zahnärztliche Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Wahlarzttarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.
Wahlarzt für Zahnspangen: Für Zahnregulierungen gelten generell andere Bestimmungen. Hier haben nur Kinder und Jugendliche mit schweren Zahnfehlstellungen vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf eine direkte Sachleistung der Krankenkasse (Gratiszahnspange). Diese Patienten bekommen für eine kieferorthopädische Behandlung in unserer Praxis 80% des Kassentarifes rückerstattet. Für leichtere Fehlstellungen und bei der Erwachsenenbehandlung gibt es generell keine Kassenverträge. Hierbei zahlen die Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten zurück, diese Anteile sind bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich und die individuelle Refundierung liegt im Ermessen der Krankenkassen.